Ausbildungs-Fahrzeuge | Fahrerlaubnis-klasse |
Eigenschaften:
| A1Mindestalter: 16 Leistung: maximal 11KW (15PS) Hubraum: maximal 125cm³
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Eigenschaften:
| A2 (A gedrosselt)Mindestalter: 18 Leistung: maximal 35KW (48PS) Ab Baujahr 2017 dürfen nur noch Motorräder unter 70PS auf 48PS gedrosselt werden. Die nachstehende Honda CB600 Hornet könnte man technisch auf 48PS drosseln aber laut Gesetz ist dies nun nicht mehr möglich. Da die Hornet schon vor 2017 in Betrieb genommen wurde ist eine Nutzung für die Fahrerlaubnis A2 möglich |
A (offene Klasse)Mindestalter: 24 (oder 20 bei Aufstieg von A2) Diese Klasse ist ohne Leistungs- oder Geschwindigkeitsbeschränkungen | |
Eigenschaften:
| BMindestalter 18 (begleitendes Fahren ab 17 möglich) Kraftfahrzeuge und Kombinationen(Auto+Anhänger) bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse. Es ist Ratsam, bei Unklarheiten bezüglich der "Kombination", die Fahrschule zu kontaktieren, um empfindliche Bußgelder zu vermeiden. Personenbeförderung von maximal 9Personen(einschließlich dem Fahrer)
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"B96" Die Schlüsselzahl 96 wird in der Fahrerlaubnisklasse B eingetragen und erlaubt, Fahrzeugkombinationen (Auto+Anhänger) mit einer Summe beider zulässigen Gesamtmassen von bis zu 4.250kg zu fahren. Hier profitiert der Pferde- und der Camping-Freund, denn es entfallen die Gebühren einer praktischen Fahrprüfung. | |
Böckmann 2,7t Eigenschaften:
| BEDie Anhängerklasse greift schon ab einer Gesamtmasse der Kombination von 3.501kg, sofern der Anhänger 751kg und mehr als zulässige Gesamtmasse hat. |
| C Kraftfahrzeuge, die eine zulässige Gesamtmasse von 3.501kg oder mehr aufweisen. (Anhänger bis 750kg zulässiger Gesamtmasse sind automatisch dabei) Mindestalter: 21 (mit 18 möglich bei einer Berufsausbildung zum Kraftfahrer oder zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, THW und Katastrophenschutz) |
-einfaches Handling beim Rückwärtsfahren -komplett Luftgefedert für guten Fahrkomfort
| CEMindestalter: 21 (mit 18 möglich bei einer Berufsausbildung zum Kraftfahrer oder zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, THW und Katastrophenschutz) |
D Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind Mindestalter: 24 (mit 18 möglich bei einer Berufsausbildung zum Kraftfahrer) | |
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